MITARBEITERPUSH
AZAV-zertifizierte Bildungsträger · § 82 SGB III

Mitarbeiter qualifizieren – ohne Ihr Budget zu belasten.

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Ihrem Unternehmen, Beschäftigte in KI, Marketing und Social Media weiterzubilden – gefördert durch die Agentur für Arbeit.

Eine Frau Ende 40 blickt selbstbewusst nach vorn

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Quelle: § 82 SGB III, Fassung seit 01.04.2024

FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Qualifizierungschancengesetz.

Das QCG (§ 82 SGB III) ermöglicht es Arbeitgebern, Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt zu erhalten. Je nach Unternehmensgröße werden bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen.

Unter 50 Beschäftigte: bis zu 100 % Lehrgangskosten, bis zu 75 % Arbeitsentgelt. 50-499 Beschäftigte: bis zu 50 % / 50 %. Ab 500 Beschäftigte: bis zu 25 % / 25 %. Mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung erhöht sich die Förderung um 5 Prozentpunkte.

Die AZAV regelt die Qualitätssicherung von Bildungsträgern. Nur AZAV-zertifizierte Träger dürfen geförderte Schulungen durchführen. Mitarbeiter-Push vermittelt ausschließlich an solche Träger.

Die Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtsstunden umfassen, bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfinden und über den arbeitsplatzbezogenen Anpassungsbedarf hinausgehen. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Der Arbeitgeber stellt den Antrag beim Arbeitgeber-Service der örtlichen Agentur für Arbeit. Mitarbeiter-Push unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Von wenigen Wochen bis mehrere Monate, je nach Kurs. Vollzeit, Teilzeit und berufsbegleitende Formate sind verfügbar. Die Mindestdauer für QCG-Förderung beträgt 120 Unterrichtsstunden.

Ja. Die meisten Partnerträger bieten Online- oder Hybrid-Formate an, die sich gut in den Arbeitsalltag integrieren lassen.

Mitarbeiter-Push ist ein Vermittler, kein Bildungsträger. Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit, beraten zu den Möglichkeiten und vermitteln an passende AZAV-zertifizierte Bildungsträger.

Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Wir finanzieren uns über Vermittlungsprovisionen der Bildungsträger.

Nach Antragstellung bei der Agentur für Arbeit vergehen in der Regel 2-4 Wochen bis zur Bewilligung. Der Maßnahmenbeginn kann dann zeitnah erfolgen.